Bürostuhl Steuerlich Absetzen: So geht´s
Für Selbstständige und Arbeitnehmer
Die Anschaffung eines neuen Bürostuhls für das Home-Office stellt viele Menschen vor die Frage nach den Kosten: Wie viel sollte ich für einen guten Bürostuhl ausgeben? Und gibt es Möglichkeiten, berufliche Anschaffungen von der Steuer abzusetzen?
Ja, die gibt es. Und es ist wichtig, diese zu kennen: Spare beim Kauf deines Bürostuhls nicht an der Qualität, sonst sind Rückenschmerzen vorprogrammiert. Finde lieber heraus, wie du deinen Stuhl von der Steuer absetzt: Der Stuhl wird günstiger für dich und du kannst dir und deinem Rücken eine Extra-Portion Qualität und Ergonomie für dein Budget gönnen.
Nach dem Lesen dieses Artikels wirst du wissen, wie du deinen Bürostuhl für dein Home-Office von der Steuer absetzt.
Inhalt
Für Selbstständige
- Betriebsausgaben
Für Arbeitnehmer
- Werbungskosten
- Arbeitsmittel
- Home Office Anteil
- Berufliche Nutzung
- Rechenbeispiele
Außerdem gut zu wissen
Fazit
FÜR SELBSTSTÄNDIGE
Betriebsausgaben
Selbstständige setzen ihren Bürostuhl als Betriebsausgaben ab. Gemäß § 4 Abs. 4 EStG können Freiberufler und Gewerbetreibende alle Aufwendungen von der Steuer absetzen, die sie beruflich nutzen. Wenn dein neuer Bürostuhl oder Hocker weniger als 800 Euro exklusive Mehrwertsteuer kostet, handelt es sich um ein geringwertiges Wirtschaftsgut, sodass der Stuhl im Anschaffungsjahr in voller Höhe abgesetzt werden kann (§ 6 Abs. 2 EStG). Liegt der Preis über 800 Euro exklusive Mehrwertsteuer, schreibst du deinen Bürostuhl über mehrere Jahre ab (bei Möbeln sind es 13 Jahre).
FÜR ARBEITNEHMER
Werbungskosten
Arbeitnehmer setzen ihren Bürostuhl als Werbungskosten ab, denn Arbeitsmittel können von der Steuer abgesetzt werden. Alle Aufwendungen, mit welchen du deine Einnahmen erwirbst, sicherst und erhältst, kannst du steuerlich absetzen (§ 9 Abs. 1 EStG). Sie werden als Werbungskosten bezeichnet. Dazu gehören z.B. deine Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, Ausgaben für Fachliteratur oder für die Ausstattung in deinem Home-Office.
Arbeitsmittel
Ein Bürostuhl sowie andere Möbel oder auch technische Geräte gelten als Arbeitsmittel, die du benötigst, um deinen beruflichen Aufgaben nachkommen zu können. Alle Arbeitsmittel, die du erwirbst, um dein Arbeitszimmer zuhause einzurichten, kannst du auch dann als Werbungskosten absetzen, wenn das Finanzamt dein häusliches Arbeitszimmer nicht als solches anerkennen sollte – bei Selbstständigen ist das nämlich zwingend der Fall. Das heißt, dass du deinen neuen Bürostuhl auch am Esstisch platzieren und trotzdem steuerlich absetzen kannst.
Home-Office ANTEIL
Arbeitsmittel kannst du auch dann steuerlich geltend machen, wenn du beispielsweise einen Tag pro Woche oder auch unregelmäßiger von zuhause arbeitest. Andere Ausgaben wie z.B. Kosten für Licht oder Strom kannst du aber nur dann absetzen, wenn dir kein anderer Arbeitsplatz von deinem Arbeitgeber zur Verfügung steht.
BERUFLICHE NUTZUNG
Dein Bürostuhl muss zu mindestens 10 Prozent beruflich genutzt werden, damit du ihn zumindest anteilig von der Steuer absetzen kannst. Wenn du deinen Bürostuhl zu mehr als 90 Prozent beruflich nutzt, kannst du die Anschaffungskosten komplett absetzen. Wenn du ihn zu weniger als 90 Prozent, aber mindestens zu 10 Prozent beruflich nutzt, kannst du den jeweiligen „beruflichen Kostenanteil“ steuerlich geltend machen. In diesem Fall musst du den beruflichen Nutzungsanteil möglichst nachvollziehbar schätzen, zum Beispiel anhand der zeitlichen Nutzung.
Rechenbeispiele
Beachte, dass jeder Arbeitnehmer jährlich pauschal einen Betrag von 1000 Euro als Werbungkosten steuerlich geltend machen kann. Dieser Werbungskostenpauschbetrag wird jedem Arbeitnehmer automatisch abgezogen. Falls alle deine Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung deiner Einnahmen inklusive deines Bürostuhls insgesamt weniger als 1000 Euro betragen, kannst du auch nur diese 1000 Euro absetzen. Betragen deine Aufwendungen exklusive Bürostuhl z.B. 900 Euro und du erwirbst einen Bürostuhl für 600 Euro, kannst du insgesamt 1500 Euro absetzen.
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Beachte bitte, dass alle in den Beispielen angegebenen Bürostuhle als geringwertige Wirtschafsgüter gelten, da deren Anschaffungskosten unter der Grenze von 952 Euro inklusive Mehrwertsteuer (800 Euro exklusive Mehrwertsteuer) liegen. Damit können sie im Jahr der Anschaffung sofort und in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden.
Die in der Tabelle dargestellten Aufwendungen, die als Werbungskosten abgesetzt werden können, sind Beispiele. Was noch zu den Werbungskosten zählt, kannst du in § 9 des Einkommenssteuergesetzes nachlesen.
Außerdem gut zu wissen
• Wichtig: Behalte deinen Beleg über den Kauf oder die Reparatur deines neuen Bürostuhls. Bei der Abgabe deiner Steuererklärung ist es zwar nicht nötig, Belege direkt mitzuschicken; es kann aber sein, dass das Finanzamt dich bitten wird, die Quittung nachzureichen.
• Du kannst auch Kosten steuerlich absetzen, die du zur Reparatur, Reinigung oder Wartung deiner Arbeitsmittel aufgewendet hast.
• Hast du deinen Stuhl für private Zwecke gekauft, nutzt ihn nun aber auch oder ausschließlich beruflich, kannst du ihn auch später zu einem Arbeitsmittel umwidmen und als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
• Dass du deinen Bürostuhl als Werbungskosten von der Steuer absetzen kannst, kann ihn für dich deutlich günstiger machen. Um wieviel hängt von deinem Steuersatz und deinem zu versteuernden Einkommen ab.
• Es lohnt sich, in Qualität zu investieren, damit du möglichst lange von deinem neuen Bürostuhl und deiner Gesundheit profitierst.
FAZIT: Bürostuhl steuerlich absetzen – So geht’s
- Selbstständige können Bürostuhl als Betriebsausgaben absetzen
- Arbeitnehmer können Bürostuhl als Werbungskosten absetzen
- Berufliche Nutzung muss mindestens 10 Prozent betragen
- Wird der Bürostuhl auch privat genutzt, schätzt der Arbeitnehmer den berufliche Nutzungsanteil
- Werbungskostenabzug erfolgt nur anteilig in Höhe des beruflichen Nutzungsanteils
- Wenn Finanzamt heimisches Arbeitszimmer nicht anerkennt: Bürostuhl kan als Arbeitsmittel trotzdem steuerlich geltend gemacht werden
- Steuerliche Absetzung des Bürostuhls nur vorteilhaft, wenn Werbungskosten über Werbungskostenpauschbetrag liegen (1000 Euro)
- Wenn Bürostuhlkosten 952 Euro inklusive Mehrwertsteuer übersteigen, muss Bürostuhl über 13 Jahre abgeschrieben werden
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